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Achtung bei Sturm – weg mit Gartenmöbeln außerhalb vom Haus

Grundsätzlich besteht bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung Versicherungsschutz ab Windstärke 8, aber nicht immer...
Es besteht kein Versicherungsschutz bei Sturm in Verbindung von Gartenmöbeln oder vergleichbaren Gegenständen außerhalb vom Haus z.B. auf der Terrasse, Balkon oder im Garten. Diese Gegenstände könnten ohne größeren Widerstand vom Wind bzw. Sturm erfasst werden können, wenn sie nicht sicher untergestellt oder/und fest verankert sind.
Es gibt wenige Ausnahmen, in welchen Versicherungsschutz bestehen kann – z.B. wenn diese Gegenstände sicher auf einer windgeschützten Terrasse stehen. Im Schadensfall kann dies zur Auslegungssache zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer werden – hierbei können wir Ihnen als Ihr Versicherungsmakler lediglich noch eingeschränkt weiter helfen.
Auch bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht je nach Schadenssituation u.U. keine Haftung für den Hausbesitzer und daher auch kein Versicherungsschutz mehr, wenn der Sturm eine sehr hohe Windstärke erreicht hat. Ab Windstärke 10 spricht man sogar von höherer Gewalt – das heißt, dass z.B. ordnungsgemäß befestigte Gegenstände wie z.B. Dachziegel sich dennoch lösen und somit ohne eigenes Verschulden diverse Schäden verursachen können.
Entwendung durch Diebstahl bei Gartenmöbeln kann übrigens versichert werden, wir als Ihr Versicherungsmakler beraten Sie gerne!
